Beglaubigte Übersetzungen und Dolmetschertätigkeit

Deutsch-polnisches Wörterbuch der juristischen Begriffe

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1. Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Übersetzerin und ihren Auftraggebern (Kun-den), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Übersetzerin nur verbindlich, wenn sie diese ausdrücklich anerkannt hat.


2. Mitwirkungs-und Aufklärungspflicht

1. Der Auftraggeber hat der Übersetzerin frühest möglich, spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträger, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung etc.). Der Verwendungszweck der Übersetzung ist anzugeben. Ist die Überset-zung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber der Übersetzerin einen Abzug zur Korrektur vor dem Druckauftrag zu übergeben.

2. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und bei Auftragsvergabe der Übersetzerin zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).

3. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.


3. Ausführung und Mängelbeseitigung

1. Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.

2. Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbe-reich der Übersetzerin.

3. Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen und nicht unerheblichen Mangel, hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung enthaltenen Mängel durch die Übersetzerin. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels der Überset-zerin gegenüber schriftlich und unverzüglich geltend gemacht werden. Für die Nacharbeit ist der Übersetzerin vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.

4. Der Anspruch auf Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe der Übersetzungsarbeiten bei der Übersetzerin eingegangen ist.

5. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleis-tungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

6. Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend. Die Übersetzerin kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den sie nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist die Übersetzerin berechtigt, vom Ver-trag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsge-genstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln.



4. Haftung

1. Die Übersetzerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe. Eine Haftung bei leich-ter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Die Beweislast liegt beim Auftrag-geber.

2. Eine Haftung der Übersetzerin für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.


5.Vertraulichkeit

Die Übersetzerin verpflichtet sich, die vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.


6. Vergütung und Grundlage der Berechnung

1. Der Umfang der Übersetzung wird anhand der Normzeilenzahl der fertigen Übersetzung ermittelt. Als Norm-zeile gelten 50 Zeichen incl. Leerzeichen.
2. Die Vergütung ist nach Lieferung der Übersetzung innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung fällig.
3. Die Übersetzerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefalle-nen Aufwendungen. Korrekturarbeiten werden nach Aufwand berechnet. Die Übersetzerin kann bei umfangrei-chen Übersetzungen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. Sie kann die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig machen.4. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz aufge-führten Sätze als angemessen und üblich.


7. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

1. Der Auftraggeber hat erst nach vollständiger Bezahlung das Recht zur Nutzung der Übersetzung.
2. Die Übersetzerin hat das Urheberrecht an der Übersetzung.


8. Vertragskündigung

1. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie der Übersetzerin gegenüber schriftlich erklärt wurde. Der Übersetzerin steht in diesem Fall Schadensersatz für entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragswertes zu.

9. Anwendbares Recht

1. Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Ge-schäftssitz der Übersetzerin.
2. Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Be-stimmungen nicht berührt.